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Stärkung des bürgerschaftlichen EngagementsErhöhung Übungsleiter-Freibetrag und Einführung der EhrenamtspauschaleEs ist neu und eigentlich soll es den Verantwortlichen sowie den
Übungsleitern in den Sportvereinen Erleichterungen bzw. zusätzliche
finanzielle Spielräume bringen. Gemeint ist das neue "Gesetz
zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements",
dass durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt nun in Kraft
getreten ist. Wichtig: Bei den nachfolgenden Aussagen handelt es sich also nicht um eine verbindliche Steuer- oder Rechtsauskunft.Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG
Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG
Zusammenfassend wird empfohlen, mit der Auszahlung der Ehrenamtspauschale
zu warten, bis entsprechende Ausführungsbestimmungen vorliegen.
Eine Satzungsänderung kann bei der nächsten Mitgliederversammlung
vorgenommen werden. Empfehlung:
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