Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit auf ihre Aufgaben vorzubereiten
und weiterzubilden
Gegenstand der Förderung:
erarbeitete Zielvorstellung muss zugrunde liegen
Zuwendungsempfänger:
die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen
und andere freie Träger der Jugendarbeit.
Förderungsvoraussetzungen:
Aus- und Fortbildung
Teilnehmenden sind Mitarbeiter/innen oder künftige Mitarbeiter/innen
in der Jugendarbeit
Mindestalter: 14 Jahre alt sind (nicht mehr als 30%),
Teilnehmerzahl: höchstens 60,
ein mindestens ein/e Referent/in oder ein verantwortliche/r
Mitarbeiter/in auf 20 Teilnehmenden
die Maßnahme muss innerhalb Bayerns stattfinden
Eine Förderung ist nicht möglich bei
Tagungen, Konferenzen, Sitzungen von Verbandsorganen, etc.
Maßnahmen mit spezifischen Verbandszweck (z.B. sporttechnische
Lehrgänge der Sportjugend, Exerzitien der konfessionellen
Jugend usw.)
wenn Programm weniger als 2/3 Themen im Sinne der Mitarbeiterbildung
umfasst,
Erholungsreisen und Unterhaltungsveranstaltungen, Wettkämpfe,
Kundgebungen laufender Arbeit örtlich tätiger Gruppen
etc.
wenn Teilnehmende überwiegend aus anderen Bundesländern
kommen.
Dauer der Maßnahmen:
1-Tagesmaßnahmen (mind. 6 Arbeitsstunden)
Mehr-Tagesmaßnahmen (max. 14 Tagen)
Mindestarbeitszeit sind 6 Arbeitsstunden pro Tag
Umfang der Förderung:
Förderungsfähige Kosten:
Fahrtkosten (öffentliche Verkehrsmittel)
bei öffentlichen Verkehrsmittel die tatsächlich
entstandenen Kosten
bei sonstigen Verkehrsmittel (z.B. gemieteter Bus) die tatsächlich
entstandenen Kosten
bei Benutzung privater Kraftfahrzeuge pro zurückgelegtem
Kilometer 0,15 € (pro mitgenommener Person zusätzlich
€/km 0,02 ).
Verpflegungs- und Übernachtungskosten
Raummieten
Honorare, Kosten von Referenten/innen sowie notwendige Arbeits-
und Hilfsmittel
Höhe der Förderung:
bis zu 16,50 € pro Tag und Teilnehmer oder bis zu 70%
der angemessenen Gesamtkosten (lt. BJR = 35,02 € angemessene
Kosten (70% von 35,02 € = ca. 24,52 €).
Der Zuschuss darf den Fehlbetrag nicht überschreiten.
Verfahren:
Antragstellung:
Antrag (Formblatt) muss mit folgenden Anlagen eingereicht
werden:
- Ausschreibung bzw. Einladung
- Programm
Anträge sollen spätestens 4 Wochen nach der Maßnahme
beim BLSV-Bezirk Mittelfranken (Schweinauer Hauptstr. 38, 90441
Nürnberg) eingereicht werden. Anträge sollen 5 Wochen
nach der Maßnahme beim Landesverband eingereicht werden.
Spätestens 8 Wochen nach der Maßnahme muss der Antrag
beim Bayerischen Jugendring eingegangen sein.
Bewilligung:
Zuschuss kommt aufgrund eines Bewilligungsbescheides zur Auszahlung