Jugendorganisationen und andere freie Träger der Jugendarbeit
in die Lage zu versetzen, Bildungs- und Schulungsveranstaltungen
durchzuführen
Hilfe zur freien Entfaltung der Persönlichkeit, der Fähigkeiten
und Kenntnisse
Befähigung zur Wahrnehmung ihrer Rechte und zur Mitverantwortung
in der Gesellschaft
Beteiligung möglichst aller Jugendlichen
Gegenstand der Förderung:
Inhalte erstrecken sich auf politischen, kulturellen und sozialen
Bereich
erarbeitete Zielvorstellung muss zugrunde liegen
Zuwendungsempfänger:
die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen
und andere freie Träger der Jugendarbeit
Förderungsvoraussetzungen:
Jugendbildung
Für alle Jugendliche
Höchstalter: 26 Jahre
Mindestalter: 6 Jahre
Teilnehmerzahl: höchstens 60 und mind. 10
je angefangenen 20 Teilnehmenden wenigstens ein/e Referent/in
oder ein verantwortliche/r Mitarbeiter/in zur Verfügung
steht
die Maßnahmen innerhalb Bayerns stattfinden
Eine Förderung ist nicht möglich bei:
Tagungen, Konferenzen, Sitzungen von Verbandsorganen, etc.
Maßnahmen mit spezifischen Verbandszweck (z.B. sporttechnische
Lehrgänge der Sportjugend, Exerzitien der konfessionellen
Jugend usw.)
wenn Programm weniger als 2/3 Themen im Sinne der Jugendbildung
umfasst
Erholungsreisen und Unterhaltungsveranstaltungen, Wettkämpfe,
Kundgebungen laufender Arbeit örtlich tätiger Gruppen
etc.
wenn Teilnehmende überwiegend aus anderen Bundesländern
kommen
Dauer der Maßnahmen:
1-Tagesmaßnahmen (mind. 6 Arbeitsstunden)
Mehr-Tagesmaßnahmen (max.14 Tage)
Mindestarbeitszeit sind 6 Arbeitsstunden pro Tag
Umfang der Förderung
Förderungsfähige Kosten:
Fahrtkosten (öffentliche Verkehrsmittel)
Bei öffentlichen Verkehrsmittel die tatsächlich
entstandenen Kosten
Bei sonstigen Verkehrsmittel (z.B. gemieteter Bus) die tatsächlich
entstandenen Kosten
bei Benutzung privater Kraftfahrzeuge pro zurückgelegtem
Kilometer 0,15 € (pro mitgenommener Person zusätzlich
€/km 0,02
Verpflegungs- und Übernachtungskosten
Raummieten
Honorare, Kosten von Referenten/innen sowie notwendige Arbeits-
und Hilfsmittel, die in unmittelbaren inhaltlichen Zusammenhang
mit der Maßnahme stehen
Höhe der Förderung:
bis zu 10,50 € pro Tag und Teilnehmer oder bis zu 60%
der angemessenen Gesamtkosten (lt. BJR = 35,02 € angemessene
Kosten (60% von 35,02 € = 21,01 €
Der Zuschuss darf den Fehlbetrag nicht überschreiten
Verfahren
Antragstellung:
Antrag (Formblatt) muss mit folgenden Anlagen eingereicht werden:
- Die Ausschreibung bzw. die Einladung
- Programm
Antrag soll spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme
beim Bezirk Mittelfranken (Stabiusstr. 6, 90489 Nürnberg)
eingereicht werden. Antrag soll 5 Wochen nach Beendigung der Maßnahme
beim Landesverband eingereicht werden. Spätestens 8 Wochen
nach Beendigung der Maßnahme muss der Antrag beim Bayerischen
Jugendring eingegangen sein.
Bewilligung:
Zuschuss kommt aufgrund eines Bewilligungsbescheides zur Auszahlung