3. Internationale Jugendbegegnungen und Studienfahrten
Förderungsmodalitäten:
Grundsätzlich sind 2/3 der Gesamtkosten der Maßnahmen
von Jugendverbänden und Jugendgemeinschaften im Kreisjugendring
Nürnberg-Stadt förderungsfähig.
Die Förderung darf jedoch den in der Gesamtberechnung ausgewiesenen
Fehlbetrag nicht übersteigen.
Mit der Antragstellung ist die rechtzeitige Beantragung eines
Zuschusses aus Bundes- bzw. Landes- und Bezirksmitteln nachzuweisen.
Aufgrund der unterschiedlichen Qualität der Maßnahmen
ist eine Differenzierung in der Höhe der Bezuschussung notwendig.
Zuschusshöhe:
ständigen Austausch mit einem konkreten Partner im Ausland
mindestens 7,50 € pro Tag und Teilnehmer.
Städtepartnerschaften sowie Modellmaßnahmen im Rahmen
der internationalen Jugendarbeit mindestens 10 € pro Tag
und Teilnehmer.
Modellmaßnahmen können Begegnungsprogramme mit besonderen
Zielgruppen sein, z.B. arbeitslose Jugendliche, Behinderte, Kinder
ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger und
deutsche Teilnehmer. Der Veranstalter muss eine Konzeption vorlegen,
aus der der Modellcharakter ersichtlich ist.
Maßnahmen zur erstmaligen Kontaktaufnahme mit einem Partner
im Ausland, (damit ein Austausch zustande kommt) sowie Studienfahrten
mit qualifiziertem Programm und für die Teilnahme des ausländischen
Partners bei Begegnungsprogrammen in Nürnberg mindestens
5 € pro Tag und Teilnehmer.
Ab einem Betrag von 75 € pro Teilnehmer werden Fahrkosten
mit 60%, jedoch nur bis zu einem Betrag von maximal 200 €
bezuschusst.
Alle Maßnahmen des internationalen Jugendaustausches sollen
bis spätestens 31. März des jeweiligen Jahres bei der
Stadt Nürnberg schriftlich angemeldet werden. In Ausnahmefällen,
die besonders begründet werden müssen, können auch
Anträge bis spätestens sechs Wochen vor der Maßnahme
eingereicht werden.