Gefördert werden Ferien- und Erholungsmaßnahmen von
Jugendverbänden und Jugendgemeinschaften des Kreisjugendrings
Nürnberg-Stadt.
Die Erholungsveranstaltungen außerhalb Nürnbergs werden
nach folgenden Kriterien gefördert:
a) Förderungsfähige Veranstaltungsformen
Aufenthalte in Jugendherbergen, Erholungsheimen und Zeltlagern
sowie Gruppenfahrten bzw. Gruppenwanderungen unter der Voraussetzung,
dass die Veranstaltung
unter der Leitung eines/r Jugendgruppenleiters/-in stattfindet,
die Veranstaltung mindestens vier Kalendertage, jedoch höchstens
28 Kalendertage dauert,
die Kinder und Jugendlichen mindestens das 6. Lebensjahr,
jedoch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben,
mindestens sechs Kinder oder Jugendliche an der Maßnahme
teilnehmen,
die Art der Betreuung und Versorgung Gewähr für
eine wirkliche Erholung bietet,
es sich bei den zu bezuschussenden Teilnehmer/innen nur um
Kinder und Jugendliche aus dem Stadtgebiet Nürnberg handelt.
Zuschusshöhe: Der Zuschuss beträgt mindestens 1,25 € je Tag
und Teilnehmer/in, bei behinderten Teilnehmer/innen mindestens
2 €.
b) Förderung der bei Ferien- und Erholungsmaßnahmen
eingesetzten Betreuer/innen
Voraussetzung für die Förderfähigkeit:
Die Betreuungskraft muss ehrenamtliche/r Betreuer/-in sein und
dies durch einen Jugendgruppenleiterausweis
nachweisen können.
Die Maßnahme muss mindestens 4, darf jedoch höchstens
28 Kalendertage dauern.
Der Maßnahmeträger ist verantwortlich und zuständig
für die bestimmungsgemäße
Verwendung des Zuschusses und zur Vorlage des Verwendungsnachweises
nach Aufforderung. Nicht zweckentsprechend verwendete
Zuschüsse müssen zurückbezahlt werden.
Der Antrag:
Antragsverfahren: ist schriftlich zusammen mit dem regulären
Antrag zur Gewährung
eines Zuschusses zur Förderung der Kinder- und Jugenderholung
Jugendamt
der Stadt Nürnberg einzureichen. Die Antragsmuster sind
auch beim Jugendamt
erhältlich.
Der Zuschuss wird nicht an die pädagogische Fachkraft,
sondern ausschließlich an
den Träger ausbezahlt.
Zuschusshöhe: mindestens 15 € täglich für eine Betreuungskraft
auf je 10 angefangene Kinder, Jugendliche
oder junge Menschen (ohne die Betreuungskraft)
mindestens 15 € täglich für eine Betreuungskraft
auf je fünf angefangene Kinder,
Jugendliche oder junge Menschen bei Maßnahmen für
Behinderte (ohne die
Betreuung).
Die Bezuschussung einer pädagogischen Betreuungskraft ist
nur dann möglich, wenn
an der Maßnahme mindestens sechs Nürnberger Kinder
oder Jugendliche teilnehmen.