Sportvereine, Fachverbände sowie Träger von internationalen
Jugendbegegnungen, die Zuwendungen über den Kinder- und Jugendplan
des Bundes (KJP) für internationale Jugendbegegnungen beantragen
wollen, sollten folgende Punkte beachten:
Der Antragsweg erfolgt über die Bayerische Sportjugend
im BLSV.
Antragsunterlagen sind bei der Bayerischen Sportjugend (Postfach
500120,80971 München) oder per Email (geschaeftsstelle@bsj.org)
anzufordern.
Dem Antrag sind beizufügen:
Die schriftliche Originaleinladung des ausländischen Partners (Verein/Verband)
bei Auslandsmaßnahmen bzw. die Originalzusage
des ausländischen Partners bei Inlandsmaßnahmen.
(Die Unterlagen vom Partner mit Übersetzung
beifügen.)
Ein tageweise aufgegliedertes, aussagefähiges Programm,
das mit
dem Partner abgestimmt und von diesem bestätigt sein muss.
Die Art der Unterkunft muss erkennbar sein (wenn möglich
in Familien)
Eine Kopie der Jugendordnung (Vereine, die Zuschussanträge
stellen,
müssen seit 1991 eine Jugendordnung haben).
Nach den Richtlinien des KJP muss der Anzahl von Auslandsbegegnungen
eine vergleichbare Zahl von Inlandsbegegnungen gegenüberstehen,
es werden von der DSJ einem Träger höchstens 2 Auslandsbegegnungeninfolge
gefördert. Weitere Auslandsmaßnahmen werden erst bezuschusst,
wenn entsprechende Inlandsbegegnungen nachgewiesen worden sind.
Der Antrag ist bis spätestens 15. Dezember des Vorjahres
bei der Bayerischen Sportjugend einzureichen.
Förderungsvoraussetzungen:
Zwischen der deutschen und der ausländischen Partnergruppen
muss rechtzeitig ein gemeinsames Programm vorbereitet und abgestimmt
werden; hierbei sollte vor allem einekonkrete Abstimmung über
Teilnehmerkreis, Programminhalte, Lernziele, Arbeitsmethodenund
Themen erfolgen.
Die Teilnehmenden müssen in geeigneter Form auf die Begegnung
vorbereitet werden.
Sie müssen gegen Unfall, Krankheit und Schadensersatzansprüchen
ausreichendversichert sein.
Das gesamte Programm muss gemeinsam mit der ausländischen
Partnergruppe vor Ortdurchgeführt werden.
Die Zahl der deutschen und der ausländischen jungen Menschen
soll in etwa ausgeglichen sein. (Prinzip der Gegenseitigkeit und
Ausgewogenheit)
Es soll eine Partnerschaft angestrebt werden, die einen längerfristigen
Austausch zum Ziel hat.
Die Teilnehmenden sind im Alter von 12 - 26 Jahren. (Die Altersgrenzen
sind für die Förderung verbindlich!)
Die Zahl der mitwirkenden Jugendleiter/innen muss in einem
angemessenen Verhältnis zur Gesamtteilnehmerzahl stehen.
(Pro 10 Jugendliche ist eine Leitungsperson ausreichend)
Ausländische Jugendliche, die in Deutschland leben, werden
bei der Förderung deutschen Jugendlichen gleichgestellt.
Sie ersetzen nicht die Partnergruppe im Ausland.
Die Dauer der Veranstaltung muss mindestens 5 und darf höchstens
30 Tage vor Ort betragen (ohne An- und Abreisetage).
Förderhöhe nach den Richtlinien des KJP:
Inlandsmaßnahmen:
Tagessatz je Programmtag und förderungsfähigen Teilnehmenden
bis zu € 15
Auslandsmaßnahmen:
Fahrkostenzuschüsse für Jugendbegegnungen im europäischen
Ausland sind der Fahrtkostentabelle für Auslandsmaßnahmen
zu entnehmen (ist in den Antragsunterlagen beigefügt).
Sollten die tatsächlichen Fahrtkosten weniger betragen
als der errechnete Zuschuss laut Tabellensatz, wird der tatsächliche
Betrag als Grundlage zur Berechnung des Zuschusses genommen.
Flüge außerhalb Europas werden bis zu 75% der Flugkosten
bezuschusst, max. 358 €.